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Wir bauen die Rakete und verlieren die Liste.

Wir bauen die Rakete. Und verlieren die Liste.

· 9 Min Lesezeit
Wir bauen die Rakete und verlieren die Liste.

Am Samstag um 22:12 Uhr hob in Nordnorwegen eine Rakete ab, die in München gebaut wurde. Nach zehn Minuten riss die Videoübertragung ab. Dann passierte eine halbe Stunde lang nichts. Dann kam die Meldung: Sie ist oben. Fracht ausgesetzt.

Einen Tag vorher lagen 1,44 Millionen Dateien aus dem Netz der Berliner Verwaltung im Darknet. Darunter, so der „Tagesspiegel", Listen von Objekten, die im Verteidigungsfall besonders geschützt werden müssen. Heizkraftwerke. Tanklager. Umspannwerke.

Und heute wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Bis 18 Uhr.

Daniel Metzler, der Chef von Isar Aerospace, hat nach dem Start einen Satz gesagt, der größer ist als seine Firma: „Europe now has sovereign access to space."

Souveränität. Dreimal verhandelt an einem einzigen Wochenende. Einmal gewonnen, einmal verloren, und einmal liegt sie bis heute Abend auf dem Stimmzettel.

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Deutschland hat jetzt sein SpaceX

Den Satz darf man ruhig einmal laut sagen, bevor die Relativierungen anfangen.

Eine Firma aus München hat am Samstag eine selbst gebaute Rakete in den Orbit gebracht und fünf Satelliten ausgesetzt. Isar Aerospace gibt es seit März 2018. Gegründet von drei Absolventen der TU München, die vorher im Studenten-Raketenteam der Uni geschraubt haben. Heute über 400 Leute.

Die Rakete heißt Spectrum. 28 Meter hoch, eine Tonne Nutzlast, neun Triebwerke in der ersten Stufe, betrieben mit Flüssigsauerstoff und Propan. Alles im eigenen Haus entwickelt, was in dieser Branche die eigentliche Ansage ist (Isar Aerospace).

Der erste Versuch ging daneben. Am 30. März 2025 war nach rund 30 Sekunden Schluss: Ein Entlüftungsventil öffnete sich von selbst, die Rakete verlor die Lage, das Flugsicherheitssystem zog den Stecker, das Ding fiel ins Meer (Isar Aerospace).

Anderthalb Jahre später hat es geklappt. An Bord fünf CubeSats: die TU Berlin, die Universität Maribor, ein bulgarisches Startup, die norwegische NTNU und das Space Team der TU Wien. Dazu ein Experiment, das an der Oberstufe bleibt (Isar Aerospace).

Jetzt der Teil, den die Jubelmeldungen weglassen. Das war kein zahlender Kunde. Die Nutzlasten kommen aus dem Microlauncher-Wettbewerb der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR, bezahlt über das ESA-Programm Boost!. Universitäten und Startups. Isar formuliert deshalb selbst vorsichtiger als die Schlagzeilen: erstes kommerzielles Raumfahrtunternehmen aus Europa, das Satelliten in den Orbit gebracht hat (Isar Aerospace).

Und der SpaceX-Vergleich hält, wenn man ihn richtig ansetzt. Nicht am SpaceX von heute. Am SpaceX von damals. Elon Musk brauchte mit der Falcon 1 vier Anläufe bis zum Orbit, und als es am 28. September 2008 endlich klappte, war an Bord ein Metallklotz. „RatSat", ein Massedummy (SpaceNews).

Isar hat beim ersten Erfolg echte Satelliten ausgesetzt. Im zweiten Anlauf.

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„Nach aktuellem Kenntnisstand keine sensiblen Daten."

Die Chronologie sollte man einmal am Stück lesen.

7. bis 12. August. Aus dem Berliner Landesnetz fließen Daten ab. Fünf Tage lang.

14. August. Zwei Senatsverwaltungen werden vom Landesnetz getrennt, Stadtentwicklung und Verkehr. LKA, Staatsanwaltschaft und BSI kommen dazu (Senatskanzlei).

19. August. Der Regierende Bürgermeister lässt mitteilen, nach aktuellem Kenntnisstand seien keine sensiblen Daten abgeflossen (Senatskanzlei).

28. August. Die Gruppe Rhysida stellt einen Eintrag „Berlin, Germany" online und fordert 30 Bitcoin, rund zwei Millionen Euro. Der Senat antwortet mit einem Satz, der gut altern wird: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen." (Senatskanzlei)

4. September, 15:35 Uhr. Die Frist läuft ab. Berlin zahlt nicht. Die Daten gehen online: nach Auswertung des „Tagesspiegel" 1.439.893 Dateien, 5,26 Terabyte.

Seitdem. Rund 8.000 Dateien betreffen kritische Infrastruktur. Zivilschutzunterlagen und Listen von Objekten, die im Verteidigungsfall besonders geschützt werden müssen: Heizkraftwerke für Krankenhäuser, Tanklager, Notstromanlagen, Umspannwerke (t-online). Dazu Unterlagen zum „Operationsplan Deutschland". Das Operative Führungskommando der Bundeswehr prüft inzwischen militärische Sicherheitsrisiken (Tagesspiegel).

Zwischen „keine sensiblen Daten" und der Veröffentlichung liegen 16 Tage.

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Und heute wird abgestimmt, wer die Institutionen bekommt

Seit acht Uhr sind in Sachsen-Anhalt die Wahllokale offen. Bis 18 Uhr. Die AfD lag in den Umfragen der vergangenen Monate über 40 Prozent, die CDU bei 22 bis 23 Prozent (wahlrecht.de). Wie es ausgeht, weiß beim Schreiben dieser Zeilen niemand.

Deshalb lohnt der Blick auf die Mechanik statt auf die Prognose. Und die Mechanik kennen die wenigsten.

Ein Ministerpräsident braucht in Sachsen-Anhalt im ersten und im zweiten Wahlgang die Mehrheit aller Abgeordneten. Im dritten nicht mehr. Der Landtag schreibt es auf seiner eigenen Seite so: „Gewählt ist, wer die Mehrheit aller Abgeordneten auf sich vereint; im dritten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen." (Landtag Sachsen-Anhalt)

Man braucht also keine Mehrheit im Land. Man muss nur die Runde überstehen, in der sich alle anderen nicht einigen.

Und was an diesem Amt hängt, wird selten aufgezählt. Die Polizei. Die Schulen. Die Fördermittel. Die Kommunalaufsicht. Vier Stimmen im Bundesrat. Dazu zwei Dinge, über die fast nie geredet wird.

Erstens die Gerichte. Verfassungsändernde Gesetze brauchen zwei Drittel der Mitglieder des Landtages (Art. 78 Abs. 2 der Landesverfassung). Wer mehr als ein Drittel der Sitze hält, ändert selbst nichts, verhindert aber jede Änderung. Die sieben Richter des Landesverfassungsgerichts wählt der Landtag ohne Aussprache mit zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder (Art. 74 Abs. 3).

Bei den normalen Richtern liegt die Sache anders, als die meisten vermuten. Sachsen-Anhalt hat keinen Richterwahlausschuss. Die Landesverfassung erlaubt einen, aber Artikel 83 Absatz 4 ist eine Kann-Vorschrift, von der das Land nie Gebrauch gemacht hat. Über die Anstellung der Richter entscheidet das Justizministerium. Fairerweise: Das ist einer der wenigen Punkte, an denen die AfD recht hat. Ihr Regierungsprogramm kritisiert genau dieses Verfahren und fordert einen Richterwahlausschuss.

Zweitens der Verfassungsschutz. In Sachsen-Anhalt ist er keine eigenständige Behörde. Das Ministerium für Inneres und Sport ist selbst die Verfassungsschutzbehörde, die Arbeit macht dort Abteilung 4. So steht es im Verfassungsschutzbericht des Landes. Weisungsbefugt ist der Innenminister.

Und genau diese Abteilung hat den AfD-Landesverband im Oktober 2023 als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Diese Einstufung gilt. Für die Bundespartei gilt sie derzeit nicht: Das Verwaltungsgericht Köln hat die entsprechende Hochstufung im Februar 2026 im Eilverfahren gestoppt, dort läuft die Beobachtung als Verdachtsfall weiter. Den Landesverband berührt das nicht.

Die beobachtete Partei könnte also das Ministerium führen, dem die beobachtende Abteilung angehört.

Und jetzt der Teil, der mir beim Recherchieren am meisten gesagt hat. Am 23. April 2026 hat der Landtag in namentlicher Abstimmung seine eigenen Regeln geändert. Scheitert künftig die Wahl der Verfassungsrichter, darf das Gericht selbst Kandidaten vorschlagen. Für die reicht dann die absolute Mehrheit. Die Kündigung von Staatsverträgen wurde Sache des Parlaments, die Landeszentrale für politische Bildung bekam zum ersten Mal gesetzlichen Schutz.

Die Staatsvertrags-Klausel hat einen Grund. Rundfunkstaatsverträge brauchen die Zustimmung aller sechzehn Länder. Als 2020 fünfzehn Länder der Beitragserhöhung zustimmten und Sachsen-Anhalt sie nicht ratifizierte, war sie bundesweit gestoppt. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Juli 2021 fest, dass das Land damit die Rundfunkfreiheit verletzt hat (BVerfG). Ein Bundesland ist klein. Sein Hebel ist es nicht.

Das Ergebnis der Abstimmung vom April: 72 Ja, von CDU, Linke, SPD, FDP und Grünen. 22 Nein, von der AfD-Fraktion (Landtag Sachsen-Anhalt).

Souveränität ist kein Zustand

An einem Wochenende hat dieses Land beides gezeigt.

Eine Firma aus München, acht Jahre alt, privat finanziert, hat Europa den eigenen Zugang zum Orbit verschafft. Ihr Chef nennt es souveränen Zugang, und das Wort ist richtig gewählt: Wer den Zugang nicht selbst hat, bekommt die Rechnung von dem gestellt, der ihn hat.

In derselben Woche liegen die Listen der Objekte, die im Verteidigungsfall geschützt werden sollen, als Download im Netz. Nicht, weil ein Gegner besonders raffiniert war, sondern weil zwei Millionen Euro für Angriffserkennung gestrichen wurden und fünf Tage lang niemand etwas bemerkte.

Und heute entscheidet ein Bundesland, wer die Institutionen führt, die aus so etwas lernen müssten.

Souveränität ist nichts, was man einmal erwirbt und dann hat. Sie ist eine Position, die jedes Jahr neu bezahlt wird. Im Haushalt, in der Beschaffung, bei der Besetzung von Ämtern. Am Samstag haben wir gesehen, wie es aussieht, wenn jemand acht Jahre lang zahlt. In derselben Woche haben wir gesehen, wie es aussieht, wenn nicht.

🎙 Diese Woche im Pod: „Metas 18-Milliarden-Bailout, alkoholfreier Luxus und Hitschies als Ein-Mann-Marke" — in der Schlagzeile stehen 18 Milliarden, im Vergleichsdokument 12,1, und der Rest fließt nur, wenn die Konkurrenz mitzahlt. Jeden Mittwoch neu: Spotify · alle Plattformen auf stephanbaier.de/podcast.

Bis nächste Woche.

— Stephan


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